Im Jahr 2010 wurde mit dem Wegfall der Anlehre ein Ausbildungsgefäss aufgehoben, in dem sich meist schulisch schwache Jugendliche einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt sichern konnten. Dieser Wegfall führte zu einem Vorstoss im Grossen Rat, der die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für ein niederschwelliges Berufsausbildungsangebot anregte. Diesen Vorstoss hiess der Grosse Rat im Februar 2014 gut, worauf der Regierungsrat eine Gesetzesänderung ausarbeitete. Sie hat die Einführung eines kantonalen Ausbildungsattests zum Inhalt.
Zweijährige Ausbildung
Ein bis zwei Prozent der Schulabgängerinnen und -abgänger finden trotz der angebotenen Möglichkeiten keine passende Ausbildung. Für sie ist das neue kantonale Ausbildungsattest gedacht.
Dabei handelt es sich um schwache Schulabgängerinnen und -abgänger, leistungs-starke Sonderschülerinnen und -schüler ohne Anspruch auf IV-Massnahmen, Jugendliche in sozial schwierigen Verhältnissen und aus Integrationsprogrammen, Erfolglose nach Absolvierung des Brückenangebots sowie Lehrabbrecherinnen und -abbrecher. Das kantonale Ausbildungsattest dauert zwei Jahre. Grundlage bildet die Anstellung in einem Betrieb. An vier Tagen pro Woche findet dort die praktische Ausbildung statt, an einem Tag pro Woche wird die Berufsfachschule besucht. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einem Kompetenznachweis und einer Beschreibung der Entwicklung. Erstes Ziel ist es, diese Jugendlichen in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Allenfalls ist auch der Übertritt in eine eidgenössische Grundbildung (EBA oder EFZ) möglich.
Angebot für rund 20 Jugendliche
Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten wird davon ausgegangen, dass dieses Ausbildungsangebot von rund 20 Jugendlichen pro Jahr genutzt wird. Mit zwei Klassen hat das Gesamtkosten von 128 000 Franken pro Jahr zur Folge. Mit zusätzlichen Zahlungen des Bundes kann für das kantonale Ausbildungsangebot nicht gerechnet werden.