Das Ausserrhoder Baugesetz trat Anfang 2004 in Kraft. Es verlangt, dass Bauland, welches nach zehn Jahren nicht überbaut ist, wieder ausgezont wird. Die Besitzer des Landes werden nicht entschädigt.
Nun hebt Ausserhoden den entsprechenden Gesetzesartikel auf. Diese kantonalen Überbauungsfristen widersprechen seit dem 1. Mai dem Bundesrecht, so die Begründung.
«Rekurse die sich gegen die Auszonung wehrten, werden mit diesem Regierungsentscheid hinfällig». Das sagt der Ausserrhoder Baudirektor Jakob Brunnschwiler gegen der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1.
Noch in diesem Jahr berät das Ausserrhoder Kantonsparlament die Teilrevision des Baugesetzes. In diesem wird dann auch festgehalten, das Auszonungen nicht automatisch passieren dürfen. Es müssen die Behörden oder allenfalls das Volk darüber entscheiden.