Weil eine Rassenliste schwierig umzusetzen sei, will die Ausserrhoder Regierung darauf verzichten, schreibt sie in einer Mitteilung. Die Hundehalter sollen durch die neuen Bestimmungen nicht unnötig eingeschränkt werden.
Verstärkte Massnahmen bei Problemfällen
Das Gesetz verlangt von den Hundebesitzern neu eine Haftpflichtversicherung. Zudem sollen sie sich an «grundlegende Pflichten» halten. So sei ein Hund jederzeit «wirksam unter Kontrolle zu halten». Ausserrhoden verstärkt ausserdem die Massnahmen bei Problemfällen.
Kanton greift ein
Nicht nur wenn ein Hund übermässig aggressiv ist, muss sein Halter mit Massnahmen rechnen. Der Besitzer muss auch dann mit Konsequenzen rechnen, wenn er keine verantwortungsbewusste Haltung bieten kann. Zum neuen Hundegesetz können sich jetzt die Parteien und Betroffenen äussern.