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Ostschweiz Ausserrhoder Bauer zu Recht verurteilt

Ein Bauer aus Appenzell Ausserrhoden ist zu Recht wegen tierschutzwidriger Haltung von Kühen und Kälbern, Hühnern und Kaninchen bestraft worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Lausanner Richter wiesen eine Beschwerde des Landwirts ab. Gemäss dem Urteil muss der Bauer wegen Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz eine teilbedingte Geldstrafe und eine Busse von 10'000 Franken bezahlen.

Im Oktober 2012 sprach das Ausserrhoder Kantonsgericht gegen den Bauern eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 85 Franken aus – zur Hälfte bedingt bei einer Probezeit von fünf Jahren. Dagegen und gegen eine Busse von 10'000 Franken erhob der Landwirt erfolglos Beschwerden beim Obergericht und dem Bundesgericht.

Bei Kontrollen Mitte 2010 und Anfang 2011 hatten die Behörden im Stall des Bauern bis zu 30 Kälber mit akuten oder schleichenden Lungenentzündungen angetroffen. Laut dem Urteil waren die Erkrankungen die Folge mangelnder Pflege und Hygiene, ungenügender Kontrollen und fehlenden Personals.

Missstände und Kritik ignoriert

Trotz wiederholten Beanstandungen unternahm der Bauer nichts gegen die Missstände. Er habe in Kauf genommen, dass die Tiere gelitten hätten, heisst es. Vorgeworfen wird dem Landwirt auch, er habe zwei Kühe nach der Enthornung schlecht gepflegt, so dass die Tiere Entzündungen und eitrige Wunden bekamen.

Weiter fand sich im Stall ein sogenannter Kuhtrainer mit unbewilligtem Elektrogerät. Der Kuhtrainer zwingt die Kühe, beim Koten nach hinten zu treten. Auch wurden die Rinder stark verschmutzt und mit nasser Einstreu angetroffen, und es fehlte ihnen an Auslauf.

Zudem wies die Jauchegrube eine für die Tiere gefährliche, 30 auf 40 Zentimeter grosse Bodenöffnung auf. Trinken mussten die Kühe aus abschnittenen, rostigen Blechfässern mit scharfen Kanten.

Keine glücklichen Hühner

Auch der Hühnerstall des Bauern gab Anlass zu Kritik: Bei einer Kontrolle im Jahr 2010 sei der Stall stark verschmutzt gewesen. Sitzstangen, Wasser und Legenester – gemäss Tierschutzverordnung vorgeschrieben – hätten gefehlt. Auch Kaninchen hielt der Bauer in zu kleinen Ställen.

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