Die Ausserrhoder Regierung will die Verfassung vor allem bei zwei Themen überprüfen: Sie schlägt eine Diskussion über die Gemeindestrukturen vor, sprich die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie den Finanzausgleich.
Beim zweiten Thema geht es um die politischen Rechte, um das Wahlsystem für den Kantonsrat. Das Bundesgericht wies im November 2014 eine Beschwerde gegen die Wahlen im Majorzsystem ab - aber nur für den Moment. Sollte die Bedeutung der Parteizugehörigkeit in den Ausserrhoder Gemeinden steigen, liesse sich dieses Verfahren nicht mehr rechtfertigen, erklärte damals das Bundesgericht.
Volksabstimmung geplant
Der Kantonsrat wird sich Ende September mit dem Antrag der Regierung auf eine Totalrevision befassen. Stimmt das Parlament zu, werden dazu voraussichtlich am 21. Mai 2017 die Stimmberechtigten befragt. Sie müssen auch entscheiden, ob der Kantonsrat oder ein Verfassungsrat die Revision vorbereiten soll.