Die Whistleblowing-Stelle soll sich an Kantonsangestellte richten, die am Arbeitsplatz einen Missstand feststellen oder auf Unregelmässigkeiten stossen. Ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen, können sie sich an diese Stelle wenden. Als erster Schweizer Kanton hat St. Gallen 2012 eine solche Stelle geschaffen.
Auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden schlug bereits vor drei Jahren eine Meldestelle vor, blitzte jedoch ab. Bei der aktuellen Revision des Personalgesetzes hat SP-Kantonsrätin Judith Egger das Thema erneut auf den Tisch gebracht.
In erster Lesung versprach die Regierung im März, das Thema aufzunehmen. Bei der zweiten Lesung des Gesetzes am Montagnachmittag war von der Whistleblowing-Stelle aber nichts mehr zu finden. Das ärgert Judith Egger. Sie will nun mit einer Motion die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Stelle abklären lassen.