Die Attacke auf den Nachbarn geschah am 8. Juni 2010. Die drei maskierten Angreifer versteckten sich am frühen Morgen im Stall und warteten, bis der Bauer kam, um seine Kühe zu melken. Zwei Männer traktierten ihn mit Fäusten, Tritten und einem Holzstock mit Eisenstück, der dritte stand Schmiere.
Der Bauer wurde schwer verletzt und lag tagelang wegen einer Hirnerschütterung, mehrerer Brüche und Riss-Quetsch-Wunden auf der Intensivstation. Der 39-Jährige leide heute noch unter körperlichen und seelischen Folgen des Überfalls, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Ausserrhoder Kantonsgericht, der ersten Instanz.
Teurer «Denkzettel»
Für die Attacke auf den missliebigen Nachbarn bezahlte der Bauer insgesamt 17'500 Franken: Den Vermittlern und Schlägern reichte der Schlägerlohn jedoch nicht. Weil sie den Auftraggeber um weitere 30'000 Franken erpressten, ging der Bauer zur Polizei.
Bei einer fingierten Geldübergabe konnten die beiden Mittelsmänner und einer der Schläger schliesslich verhaftet werden. Die drei Schläger sind bereits vor drei Jahren zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und vier Jahren verurteilt worden.
Geständige Täter
Der 60-Jährige und die beiden Mittelsmänner gaben die Tat am Mittwoch vor dem Kantonsgericht in Trogen zu. Der Auftraggeber sagte, er habe seit Jahren Streit mit seinem Nachbarn gehabt.
Die angeheuerten «Jungs aus dem Balkan» hätten dem missliebigen Nachbarn nur eine Abreibung verpassen sollen, einen «vaterländischen Chlapf». Eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens drei Monaten sei genug, sagte der Verteidiger des Auftraggebers.
Der Staatsanwalt hatte wegen Anstiftung zu Angriff, qualifizierter einfacher Körperverletzung und Hausfriedensbruch eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten verlangt. Das Gericht verschärfte die Strafe auf 30 Monate. 12 Monate werden vollzogen, der Bauer könne diese in Halbgefangenschaft absitzen, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Mittwochabend.
Mittelsmänner werden auch bestraft
Das Gericht verurteilte den 41-Jährigen, der die Schläger anheuerte, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. 12 Monate werden vollzogen.
Für den 33-jährigen Mittelsmann fällte das Gericht eine bedingte Strafe von 24 Monaten. Der Staatsanwalt hatte für beide Angeklagten wegen des Angriffs auf den Bauern und weiterer Straftaten teilbedingte Freiheitsstrafen von 36 Monaten verlangt.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.