Das Unternehmen hatte 2003 13 Mio. Franken Schulden. Zu den Gläubigern gehörten nationale Pharma-Grossisten. Die Verantwortlichen hatten, als sie in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, jeweils den Lieferanten gewechselt.
Das Bezirksgericht Münchwilen verurteilte zwei der Verwaltungsräte wegen Misswirtschaft zu bedingten Freiheitsstrafen von 10 und 6 Monaten.
Der ehemalige Geschäftsführer wird wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht, Misswirtschaft sowie Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.
Der Staatsanwalt hatte vor Gericht bedingte Freiheitsstrafen von acht bis 24 Monaten gefordert. Für den Haupttäter verlangte er zudem eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken.
Dem Geschäftsführer warf die Staatsanwalt zusätzlich vor, die Firmenkreditkarte mit rund 188'000 Franken für persönliche Ausgaben belastet zu haben. Ausserdem soll der heute 65-Jährige Viagra und Aufputschmittel unter der Hand verkauft haben, mit einem persönlichen Gewinn von 250'000 Franken.
Vom gewerbsmässigen Betrug sprach das Gericht alle drei Beschuldigten frei.
Die Schadenersatzforderungen der drei Pharma-Grossisten werden geschützt, heisst es im Urteil weiter. Die Angeschuldigten werden verpflichtet, solidarisch Schadenersatz von insgesamt rund 10 Millionen Franken zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.