Ein Privatdetektiv und zwei St. Galler Kantonspolizisten haben dem «Blick» im Jahr 2011 in zwei Fällen illegal Informationen und Bilder zugespielt. Der Detektiv, einer der Polizisten und ein Journalist wurden deswegen am Donnerstag zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Der Einzelrichter des Kreisgerichts Wil sprach den Polizisten der Verletzung des Amtsgeheimnisses, den Privatdetektiv und den «Blick»-Reporter der Anstiftung dazu schuldig. Er verurteilte die drei Angeklagten zu bedingten Geldstrafen von 240 (Detektiv), 60 (Reporter) und 45 (Polizist) Tagessätzen.
Der Journalist prüft jetzt, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Laut blick.ch will er aber zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
In den beiden Fällen ging es um die Festnahme einer Bande von Jugendlichen wegen Raubüberfällen und um die Verhaftung zweier Taxifahrer wegen mutmasslicher Vergewaltigungen. Im ersten Fall gelangten Polizeiinformationen über die Jugendlichen, im zweiten Fall Fotos zweier Tatverdächtiger zum «Blick».
Der Polizist, der im Vergewaltigungsfall die Bilder geliefert hatte, wurde bereits früher zu einer bedingten Geldstrafe verurteilte. Die Strafe ist rechtskräftig. Vor dem Einzelrichter stand jetzt nur noch jener Polizist, der unbefugt Informationen über die Jugendbande herausgegeben hatte.
Bild eines Unschuldigen veröffentlicht
Der Privatdetektiv, selber ein ehemaliger Polizist, agierte in beiden Fällen als Vermittler. Für die Fotos der mutmasslichen Vergewaltiger erhielt er vom Boulevardblatt 800 Franken. Einer der beiden Männer auf den im «Blick» veröffentlichten Fotos erwies sich als unschuldig. Er forderte Schadenersatz und Genugtuung von 30'000 Franken, hatte damit aber vor Gericht keinen Erfolg.
Sein Anwalt, der St. Galler Ständerat Paul Rechsteiner, kritisierte in der Verhandlung vom Mittwoch, dem «Blick» sei es egal, ob ein Unschuldiger an den Pranger gestellt werde oder ob Bilder illegal beschafft würden.
Der Journalist machte von seinem Recht als Angeklagter Gebrauch und hüllte sich in Schweigen. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. Der Journalist habe den Detektiv lediglich gebeten, bei der Beschaffung der Informationen und Bilder zu helfen. Dies sei keine Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung.
Detektiv teilweise geständig
Der Privatdetektiv war teilweise geständig. Sein Verteidiger beantragte eine mildere Geldstrafe. Der Einzelrichter folgte im Fall des Detektivs jedoch dem höheren Strafantrag des Staatsanwalts. Bei der Beschaffung der Fotos im Vergewaltigungsfall sei der Detektiv in krasser Weise hinterlistig vorgegangen, begründete der Richter sein Urteil. Der Detektiv habe dem Polizisten die Fotos mit einer Lüge entlockt, indem er ihm sagte, er habe Kontakt zu einem möglichen weiteren Opfer.