Der Islamische Verein Wil hatte 2011 das Baugesuch für den Neubau einer islamischen Begegnungsstätte ohne Minarett in der Gewerbe- und Industriezone eingereicht. Zentrales Element ist ein viergeschossiger Rundbau mit Kuppel, einem Aufenthaltsraum und zwei Gebetsräumen für insgesamt 400 Personen.
Dagegen erhob eine Gruppe von Personen Einsprachen. Die Stadt Wil wies die Einsprachen ab und erteilte dem Islamischen Verein die Baubewilligung unter Auflagen. Die Beschwerdeführer zogen den Fall erfolglos zuerst ans kantonale Baudepartement und danach ans Verwaltungsgericht weiter.
Kritik der Gegner
Zu wenig Autoabstellplätze, keine nötige Verkehrserschliessung und die Strassenabstandsvorschriften wurden von den Gegner kritisiert. Das Verwaltungsgericht beurteilte diese Einwände als nicht stichhaltig. Es wies die Beschwerde ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.