Die überparteiliche, von 67 Ratsmitgliedern unterzeichnete Motion fordert eine Anpassung des Gastwirtschaftsgesetzes: Angehende Wirte sollen neu auch Kenntnisse in Arbeitsrecht, Sozialversicherungs- und Mehrwertsteuerrecht, Rechnungswesen und Arbeitssicherheit nachweisen müssen.
Heute genügen Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention. Die Motionäre argumentierten, die Zahl der Restaurationsbetriebe gehe im Kanton St. Gallen zurück, es gebe viele Konkurse und arbeitsrechtliche Konflikte, weil die Wirtinnen und Wirte ungenügend ausgebildet seien.
Die Regierung lehnte die Motion ab. Den Erfolg oder Misserfolg der Gastrobetriebe regle der Markt, sagte Volkswirtschaftsdirektor Benedikt Würth. Eine gesetzliche Regelung sei der falsche Weg, um die Qualität der Gastwirtschaft zu verbessern.
SRF1, Regionaljournal Ostschweiz, 17.30 Uhr