Der Bezirksrat konnte bislang bei wichtigen Sachfragen selbst entscheiden, welche er an einer Orientierungsversammlung präsentiert. Neu soll dies für Sachfragen, die zu Kosten von 500‘000 Franken oder mehr führen, obligatorisch werden. Zudem folgt nachher ein sogenanntes Einwendungsverfahren, bei welchem sich Bürgerinnen und Bürger gegen ein Projekt wehren können.
Mit der Anpassung des Bezirksreglements wird der Bezirksrat auch bei Planungen an die kürzere Leine genommen. Bei Planungskosten eines Bauvorhabens, welche die Finanzkompetenzen des Bezirksrates absehbar übersteigen, muss vor Beginn der Planung zwingend ein Urnenentscheid eingeholt werden.