Im Wohnheim der Stiftung Balm in Rapperswil-Jona können Menschen mit einer geistigen Behinderung bis an ihr Lebensende wohnen. So steht es zumindest im Leitbild. Zwei bis drei Mal im Jahr komme es aber vor, dass man einen älteren Bewohner wegweisen müsse, so die Leiterin im Bereich Wohnen, Susanna Rickenbach.
Gründe dafür seien die fehlende medizinische Versorgung oder weil die Bewohner durch eine Demenzkrankheit nicht länger im Wohnheim betreut werden können. Man sei daran, Antworten auf die Frage zu suchen, wie man sich in Zukunft ausrichten möchte. Und was für ein Angebot man für ältere Menschen mit einer Behinderung bieten möchte.
Dieser Frage müssen sich zurzeit viele Wohnheime stellen. Denn laut einer Studie können nur in jedem dritten Wohnheim der Schweiz die Bewohner tatsächlich bis ans Lebensende bleiben.
Dabei wollen gerade auch geistig behinderte Menschen in jenem Wohnheim sterben, in dem sie viele Jahre gelebt haben. Es sei wie ihr Zuhause, sagt Susanna Rickebach. Wenn jemand im Wohnheim stirbt, so werde dies auch jedes Mal diskutiert und beschäftige die Bewohner.
Neue Anforderungen ans Personal
Monika Wicki war Projektleiterin einer Studie zu diesem Thema. Sie sagt, dass Wohnheime sozialpädagogisch aufgestellt seien, das heisst die Mitarbeiter wollen die behinderten Bewohner fördern und fordern, sie motivieren und ihnen etwas beibringen. Doch mit dem Alter wechsle die Aufgabe. Dann heisse es für die Bewohner da sein, sie zu begleiten, sich ihren Bedürfnissen anzupassen und die gewohnte Aufgabe loszulassen. Dies wollen und können viele Mitarbeiter nicht, sagt Wicki.
Viele Wohnheime für Menschen mit einer Behinderung wurden in den 70er Jahren gebaut. Mit dem zunehmenden Alter der Bewohner ändern sich auch die Anforderungen an die Infrastruktur. Viele ältere, behinderte Bewohner leiden an Demenz. Deshalb müssen die Räume beispielsweise mit einem Weglaufschutz versehen werden.