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Kalberwurst auf Teller, Glarner Gericht
Legende: «Glarner Kalberwurst»: Herstellung und Name sind nun auch in der EU geschützt. SBV

Ostschweiz Bloderchäs und Kalberwurst nun auch in der EU geschützt

Zwei Schweizer Spezialitäten sind nun auch in der EU geschützt: der «Werdenberger Sauerkäse» und die «Glarner Kalberwurst». Das hat der gemischte Ausschusses für Landwirtschaft beschlossen. Das Abkommen tritt am 1. Mai 2014 in Kraft.

Die Schweizer Bezeichnungen «Werdenberger Sauerkäse», «Liechtensteiner Bloderkäse» und «Glarner Kalberwurst» werden neu auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt. Mit diesem Beschluss wurde das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten geographischen Angaben (GGA) zum ersten Mal weiterentwickelt, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft.Das Abkommen schützt bereits bekannte Schweizer Bezeichnungen wie «Bündnerfleisch» und «Tête de Moine».

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