Weil internationales Recht über nationalem Recht steht, würde sich auf dem Bodensee nichts ändern. Hier gilbt die internationale «Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee». Darin ist klar geregelt: Der Grenzwert für Alkohol im Blut liegt bei 0,8 Promille.
Unterschiedliche Reaktionen
Die meisten Yachtbesitzer begrüssen die klare Regelung in Punkto Alkohol am Bootssteuer. «Es wird dermassen gerast mit den Motorbooten, da ist garantiert viel Alkohol im Spiel», sagt ein Segler aus Deutschland.
Ein Motorbootfahrer im Hafen Arbon kontert, diese Regelung beschneide die Freiheit. Reno Müller, Kapitän der Schweizerischen Bodenseeschiffahrt, ist froh, dass es einen Grenzwert gibt. «Es gibt immer wieder betrunkene Hobby-Kapitäne, die ihre Grenzen nicht kennen», meint er.