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Gefängnisfenster mit Gitter
Legende: Über die Verwahrung selbst muss das Kreisgericht noch entscheiden. Keystone

Ostschweiz Bombenleger von Altstätten soll verwahrt werden

Vor 15 Jahren wollte ein heute 37-Jähriger mit einem Kollegen in Altstätten eine Bombe zünden. Weil die stationäre Massnahme nichts nütze, soll er verwahrt werden, fordert das Amt für Justizvollzug. Dagegen beschwerte sich der Mann beim Bundesgericht, dieses trat auf die Beschwerde aber nicht ein.

Die beiden Männer hatten im Jahr 2000 als Rache auf ein Urteil einen Bombenanschlag auf den Präsidenten des Kreisgerichts Oberrheintal geplant. Die Bombe legten sie aber fälschlicherweise bei einem Namensvetter des Präsidenten. Sie wurde entdeckt, bevor sie explodierte.

Das Kreisgericht Rorschach verurteilte den damals 22-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Gefängnis. Die Strafe wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben. Diese wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis im November 2015.

Im September 2014 floh der Mann aus dem Wohn- und Arbeitsexternat. Zwei Monate später wurde er festgenommen. Seither befindet er sich in einem Untersuchungsgefängnis. Weil die Massnahme nicht griff, beantragte das Amt für Justizvollzug vom Kreisgericht die Verwahrung. Auf die Beschwerde gegen Sicherheitshaft trat das Bundesgericht nicht ein.

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