Seit dem 1. Januar braucht es im Kanton Thurgau für Friedwälder mit mehr als 20 Bäumen eine Baubewilligung. So will es ein neues Gesetz. Die Gemeinde Bottighofen nahm dieses Gesetz als Grundlage, um die Waldbestattungen auf dem Gemeindegebiet zu verbieten. Die Begründung: Das Bedürfnis sei nicht vorhanden und man befürchte Probleme mit dem Verkehr.
Die Waldesruh GmbH, welche seit 2007 Waldbestattungen in Bottighofen und vier anderen Thurgauer Gemeinden anbietet, wehrte sich gegen diesen Entscheid. Mit Erfolg. Der Kanton hat den Rekurs der Betreiberin gutgeheissen - mit der Empfehlung an die Gemeinde, die dafür nötige Baubewilligung nochmals zu aktivieren. Obwohl der Entscheid in der Zwischenzeit rechtkräftig ist, wollen Gemeinde und Betreiberin noch diesen Monat zusammensitzen und das weitere Vorgehen diskutieren. Weder die Betreiberin noch die Gemeinden wollten zum Verfahren Stellung nehmen.
Tatsache ist aber: Aktiviert die Gemeinde das Baugesuch, könnte sich ein definitiver Entscheid in die Länge ziehen. Denn: Aktiviert die Gemeinde das Baugesuch, geht der ganze Prozess mit möglichen Einsprachen und Rekursen nochmals von vorne los.