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Ostschweiz Bühler: Adressstreit beendet

Das Ausserrhoder Obergericht zieht einen Schlussstrich unter den langjährigen Adressstreit in der Gemeinde Bühler. Es hat das Verfahren wegen Gegenstandslosigkeit eingestellt. Zudem hat es entschieden, dass die Gemeinde den Rekurrenten keine Parteientschädigung zahlen muss.

Vor vier Jahren hatte die Gemeinde Bühler allen bisher namenlosen Strassen Namen verpasst. Im Appenzeller Streusiedlungsdorf genügten bis dahin Flurnamen. Deshalb entbrannte Streit: 247 Einwohner des 1600-Seelen-Dorfs wollten die Flurnamen behalten. Es hagelte Proteste, Rekurse, Petitionen und eine Initiative auf Neuüberprüfung der Adressen.

2010 hiess das Departement Bau und Umwelt (DBU) die Rekurse gut. Die Gemeinde sollte den Rekurrenten eine Parteientschädigung von 1000 Franken bezahlen. Dagegen rekurrierte die Gemeinde ans Obergericht; sie setzte eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Neuadressierung ein.

Adress-Kuddelmuddel

Inzwischen herrschte ein totales Adress-Kuddelmuddel: Offizielle Register führten gültige alte Adressen, die Gemeindekanzlei verwendete ihre fiktiven Gemeindeadressen. Die Gegner der Neuadressierung schrieb sie mit den alten Adressen an. Danach richteten sich auch Polizei und Feuerwehr.

Im Dezember 2011 präsentierte die Gemeinde mit SVP-Gemeindepräsidentin Ingeborg Schmid an der Spitze eine neue Adressrevision. Einsprachemöglichkeiten gab es laut Gemeinde keine.

Gegen die neuen Adressvorschläge der Arbeitsgruppe des Oberrichters Christian Nänny wurde nicht mehr opponiert. Auf den 1. Januar dieses Jahres setzte der Gemeinderat die Neuadressierung in Kraft und beantragte dem Obergericht, das Verfahren wegen Gegenstandslosigkeit abzuschreiben.

Denn - so Ingeborg Schmid - inzwischen sei die kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung in Kraft getreten. Danach entscheide die «zuständige Gemeindebehörde» über Neuadressierungen. Das habe den Weg geöffnet. Nach Ansicht der Beschwerdegegner haben die neu in Kraft getretenen Erlasse an der zuvor bestehenden Kompetenzordnung allerdings nichts geändert.

Der Kompromiss der Arbeitsgruppe Nänny umfasst Strassennamen, sowie Haus- und Flurnamen. Ingeborg Schmids Erkenntnis: «Adressen sind eine emotionale Geschichte. Das hat der Gemeinderat etwas unterschätzt», sagte sie auf Anfrage. Die neuen Schilder sollen im Frühling montiert werden.

Gemeinde muss nicht zahlen

Jetzt hat das Obergericht entschieden: Das Verfahren wird, wie von den Beschwerdegegnern von Anfang an beantragt, als gegenstandslos abgeschrieben. Der Entscheid des DBU wird ausschliesslich bezüglich der den Rekurrenten zugesprochenen Parteientschädigungen aufgehoben. Damit wird die Gemeinde Bühler von einer Entschädigung von 1000 Franken zu Gunsten der Rekurrenten befreit. Die Anwaltskosten von rund 5000 Franken trägt die Gemeinde. Die Gerichtskosten von 1200 Franken werden den vier Beschwerdegegnern zu gleichen Teilen auferlegt.

Gegen das Urteil können sie ans Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten führen. Das erwägen die Rekurrenten, ohne sich indes bereits entschieden zu haben, wie ihr Anwalt am Mittwoch sagte.

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