Seit Jahren liegen sich der Rektor der Kantonsschule Saragans und ein Mathematik-Lehrer in den Haaren. Der Rektor wirft dem Lehrer vor, sein Unterricht sei zu streng. Der Lehrer berichtet dagegen von starkem Druck und einer Entlassungs-Drohung.
Die genauen Hintergründe sind unklar. Die Parteien halten sich bedeckt.
Anklagekammer entschied anders
Im Juli 2014 zeigte der Lehrer den Rektor an. Die Anklagekammer des Kantons St.Gallen entschied dann, dass die Staatsanwaltschaft nur wegen Amtsgeheimnisverletzung ermitteln dürfe. Das Bundesgericht hat nun aber auch eine Untersuchung wegen Amtsmissbrauch bewilligt, schreibt das St. Galler Tagblatt.
Der Streit beschäftigt auch das Bildungsdepartement und den Erziehungsrat. Sie überlegen sich, eine Administrativuntersuchung einzuleiten.