Die beiden Männer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zusammen mit einem weiteren Kollegen, der bereits verurteilt ist, grundlos zwei Unbekannte angegriffen und mit Fusstritten und Faustschlägen verletzt. Ein Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und beide leichte bis mittelschwere Verletzungen.
Eine Überwachungskamera filmte die Täter. Die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden veröffentlichten eine Videosequenz im Internet.
Das Thurgauer Obergericht hatte den heute 26-jährigen Haupttäter im Herbst 2013 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Tatbestände zu einer Freiheitsstrafe von 4.5 Jahren verurteilt. Dagegen erhob der Verurteilte Beschwerde beim Bundesgericht.
Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut. Es verneinte eine Tötungsabsicht. Dass die Täter eines der Opfer am Boden liegen gelassen hätten, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, bedeute noch keinen Tötungsvorsatz.
Der zweite Beschwerdeführer focht das Strafmass vor Bundesgericht an. Statt einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung - sechs Monate davon sollte er absitzen - beantragte er eine bedingte Strafe von zwei Jahren.