Der Grosse Rat hatte die Sanierungskosten als gebundene Ausgabe in eigener Regie bewilligt. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass es sich um eine neue Ausgabe handelt, die dem Referendum untersteht.
Das Museum würde nämlich ohne die Erweiterung um die zusätzlichen 700 Quadratmeter nicht saniert. Es handelt sich also nicht um eine zwingende Massnahme für den Erhalt. Zudem hängen die beiden Vorhaben bautechnisch zusammen. Mit der Vergrösserung des Museums soll aus einem regionalen Museum eines von weitreichenderer Bedeutung und Prestige entstehen. Das sei ein neues Projekt und geht über das Bestehende hinaus. Nicht zuletzt seien Sanierung und Erweiterung auch politisch miteinander verhängt.
Regierungsrat nimmt Entscheid zur Kenntnis
Der Thurgauer Regierungsrat wartet nun die schriftliche Begründung des Urteils ab um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Für die künftige Entwicklung des Kunstmuseums bestehe Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf, schreibt der Thurgauer Regierungsrat in einer Mitteilung. Es gelte nun, diese Entwicklungsziele mit dem Bundesgerichtsurteil in Einklang zu bringen.