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Ostschweiz Bundesgericht rügt Thurgauer Migratsionsamt

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines jungen Mannes gut, der sich gegen ein Urteil des Thurgauer Verwaltungsgerichts wehrte. Somit wird der 25jährige nicht ausgewiesen.

Der junge Mann war im 2010 als Drogenkurier unterwegs und wurde wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Darauf gestützt hat das Thurgauer Migratsionsamt seine Niederlassungsbewilliung widerrufen und ihn aus der Schweiz weggewiesen.

Dieser Entscheid wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Das Bundesgericht sieht dies anders. Der 25jährige sei gut integriert, später nicht mehr straffällig geworden und der Sprache in seinem Heimatland nicht mächtig; dies spreche alles gegen eine Wegweisung.

Dass das Bundesgericht anders entscheidet als das Migrationsamt und das Verwaltungsgericht sei normal. «Solche Entscheide gehören zum Alltag», sagt der Thurgauer Justizdirektor Claudius Graf-Schelling gegenüber «Regionaljournal Ostschweiz».

 Das Urteil des Bundesgerichts hebt nun jenes der Thurgauer Behörden auf. Der Mann kann in der Schweiz bleiben

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