Zum Inhalt springen
Fassade des Ostschweizer Kinderspitals von vorne
Legende: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Taxpunktwert rückwirkend gesenkt. Ostschweizer Kinderspital

Ostschweiz Bundesverwaltungsgericht pfeift St. Galler Regierung zurück

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Tarmed-Taxpunktwert für ambulante ärztliche Behandlungen am Ostschweizer Kinderspital auf 82 Rappen festgelegt. Er gilt ab dem 1. Januar 2011 und liegt sechs Rappen unter jenem, den die St. Galler Exekutive 2012 bestimmt hat.

Wie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, ist der Regierungsrat im Jahr 2012 bei der Festlegung des Wertes von 88 Rappen falsch vorgegangen.

So hat er den Taxpunktwert gegenüber dem Vorjahr lediglich um einen Rappen reduziert. Diesen Wert hat er gemäss Urteil nicht durch einen Vergleich mit anderen Spitälern - in einem sogenannten Benchmarking - plausibilisiert. Auch hat die Exekutive andere relevante Kriterien für die Tariffestsetzung nicht beachtet.

Die Preisüberwachung und das Bundesamt für Gesundheit hatten beide einen Punktewert von 82 Rappen empfohlen. Davon kann eine Regierung abweichen. Sie muss dies aber plausibel begründen können, was ihr in diesem Fall nicht gelungen ist.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird der Beschluss des Regierungsrats aufgehoben.

Meistgelesene Artikel