Die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG wollte diesen Entscheid, damit klar ist, dass sie nicht verantwortlich ist für Canyoningsportler, die ihre Aktivitäten auf ihrem Gebiet ausüben. Auslöser für das Verbot ist der tödliche Canyoning Unfall in der Fallenbachschlucht im Oktober 2012.
Professionelle Anbieter von Extremsportarten sollen aber bei der SAK eine Sonderbewilligung erhalten. Die Kraftwerke wollen solche Freizeitangebote nicht verhindern, heisst es in der Mitteilung der SAK.