Der Mann hatte 2005 einen Jackpot gewonnen, wegen seiner Spielsucht die 3,5 Millionen Franken aber wieder verloren. Der 38jährige beruft sich auf die Verletzung von Schutzpflichten. Der Mann fordert 1,6 Millionen Euro Schadenersatz.
Er hat eigenen Angaben zufolge rund dreieinhalb bis vier Millionen Euro im Spielcasino St. Gallen verspielt. Anstatt ihm den Zutritt ins Casino zu verwehren, habe man ihn eingeladen, ihm einen Privatparkplatz organisiert und ihn ausgenommen, so die Vorwürfe des Klägers.
Spielsüchtig und alles verloren
Er habe als Spielsüchtiger wie in Trance gelebt und alles verloren. Heute habe er rund eine Million Euro Schulden, gab der 38jährige an. Rund 250 Mal pro Jahr sei er im Casino in St. Gallen zu Gast gewesen und habe hauptsächlich an Automaten gespielt - an bis zu fünf Geräten gleichzeitig.
Laut dem Anwalt des Klägers hat das Casino seinen Mandanten nicht vor seinem Hang zum Glücksspiel geschützt. Tatsächlich schreibt das Spielbankengesetz seit dem Jahr 2000 vor, dass Casinos Spielsüchtige sperren müssen. Und zwar dann, wenn diese Einsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zum Einkommen und Vermögen stehen.
Laut Maria Saranceni von der Spielbankenkommission müssen die Casinos diesbezüglich Abklärungen treffen. Bei auffällig hohen Einsätzen könne auch ein Lohnausweis eingefordert werden. Falls Casinos Spieler zu spät sperren, kann die Spielbankenkommission Casinos büssen.
Grund für die Vertagung des Falles am Montag waren formale Gründe. Derzeit ist unklar, ob Österreich für das Verfahren zuständig ist und ob das Landesgericht Feldkirch in der Sache weiter verhandeln kann.