Die revidierte Gewässerschutzverordnung macht strengere Vorschriften bei den Mikroverunreinigungen, den organischen Spurenstoffen, die in Gewässern in sehr tiefen Konzentrationen vorkommen. Eine Studie des Kantons St. Gallen zeigt nun, dass es für die Thur und die Glatt Massnahmen braucht.
- In der Thur beträgt der Abwasseranteil bei Niedrigwasser an der Kantonsgrenze etwa 20 Prozent.
- In der Glatt, die bei Oberbüren in die Thur mündet, etwa 60 Prozent.
Verbesserungen sind nun unter anderem für die beiden Abwasserreinigungsanlagen ARA Oberglatt in Flawil und Freudenau in Wil notwendig. Für die Gemeinden Jonschwil, Wil, Zuzwil und Uzwil empfiehlt die Studie eine Zusammenarbeit.
Die Kosten für die Umsetzung der neuen Bundesvorschriften betragen schweizweit rund 1,2 Milliarden Franken. Bei allen zentralen ARA soll deshalb pro angeschlossenem Einwohner eine jährliche Abgabe von maximal neun Franken erhoben werden.