Das überarbeitete Biberkonzept geht 2015 in die Vernehmlassung. Schon jetzt ist klar: Die Ausbreitung der Biberpopulation soll nicht mehr gefördert werden. Dies schrieb die NZZ.
Was bedeutet dies nun für den Kanton Thurgau. Laut Roman Kistler, Leiter der Jagd- und Fischereiverwaltung, sind die Auswirkungen auf den Biberbestand gering. Der Bestand sei so hoch, dass er nicht mehr weiter gefördert werden müsse. Eine gewisse Ausbreitung werde trotzdem stattfinden.
Bei den Biberschäden soll auch mit dem überarbeiteten Konzept alles so bleiben wie es ist: Schäden in der Landwirtschaft werden demnach entschädigt, Schäden an der Infrastruktur hingegen nicht. Der Kanton Thurgau will das Thema mit einer Standesinitiative nochmals ins nationale Parlament bringen.