Wildruhezonen dienen dem Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen. Sie sollen schützen vor Störungen durch Menschen die Skifahren, Skiwandern, Langlaufen, Schneeschuhlaufen, Wandern oder Pilze sammeln. Der Kanton Glarus richtet nun 32 Zonen ein.
Die Freizeitnutzung soll dadurch auf vorgegebene Wege, Ski- und Schneeschuhrouten gelenkt werden. Während der Ruhezeiten wird die Begehung von Wildruhezonen eingeschränkt. Es gibt einige Zonen, in denen weder ein Weg noch eine Route als erlaubt gekennzeichnet sind. In diesen Zonen gilt somit ein faktisches Betretungsverbot.
In anderen Wildruhezonen gibt es Wege die begangen werden dürfen. Der Kanton und Wintersportler fanden sich im Kompromiss, wie es auf Anfrage des «Regionaljournal Ostschweiz» heisst. Die Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2017.