Bereits im Februar entschied das St. Galler Kantonsparlament, dass nicht die Regierung die Verwaltungsräte der Spitalverbunde wählen soll. Diese Aufgabe nahm es in seine Kompetenz. Den Entscheid griffen die SP und die Grünen nochmals auf und stellten am Montag einen Rückkommensantrag.
Links-Grün argumentierte damit, dass die Wahl der Verwaltungsräte durch das Kantonsparlament «verpolitisiert» würde. Schliesslich ginge es um die Sache, um das Gesundheitswesen, und das könne man gut so der Regierung überlassen.
Die bürgerlichen Parteien wollten mehrheitlich nichts von einem Rückkommen wissen. Die Frage, wer die Spitäler führt, sei äusserst wichtig. Der Kantonsrat müsse in der Besetzung der Verwaltungsräte eine Mitbestimmung haben, dies dürfe nicht alleine der Regierung überlassen werden.
Diese Ansicht teilte die Ratsmehrheit. Damit hat der Rat im Rahmen der Public Corporate Governance-Debatte nicht nur dafür gesorgt, dass kein Regierungsmitglied wie heute an der Spitze der Spitäler sein darf. Er bestimmt auch, wer in den Verwaltungsräten sitzt.
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