Dass die Bilder vier Monate lang online waren, hätte nicht passieren dürfen, erklärt der Erste Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Thomas Hansjakob auf Anfrage. Er habe die Erlaubnis für deren Veröffentlichung gegeben, nachher aber vergessen, sie wieder entfernen zu lassen. Nun will er die internen Richtlinien anpassen.
Eine nationale Regelung fordert der eidgenös-sische Datenschützer Hanspeter Thür gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von SRF 1. Der Vorfall sei kritisch und das Problem liege bei der unter-schiedlichen Regelung der Kantone. Thür wünscht sich, dass die Internetfahndung in der nationalen Strafprozessordnung Platz findet.