Die Behörden könnten bald gezwungen sein, Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Auf vielen Höfen werden in der Zwischenzeit verschiedene Behälter und stillgelegte Gruben zur Lagerung der Gülle benutzt.
Das reiche aber nicht mehr lange, heisst es beim St. Galler Bauernverband. Selbst wenn die Bauern jetzt sehr haushälterisch mit dem Wasser umgehen, müsse in Einzelfällen bald eine Sonderbewilligung für das Ausbringen der Jauche erteilt werden. Normalerweise ist das auf gefrorenen Böden verboten.