Die Verfassungen des Kantons und der Landeskirche enthalten unter anderem unterschiedliche Bestimmungen zu Stimmrechtsalter, Ausländerstimmrecht und Beschwerderecht. Vor allem letzteres könne zum Problem werden, warnt Kirchenratspräsident Kurt Kägi. Heute sei nicht klar, ob bei einer Beschwerde in Appenzell Innerrhoden die kirchliche Rekursinstanz oder die Standeskommission entscheide.
Für die Innerrhoder Regierung ist klar, dass das Kantonsrecht dem Kirchenrecht vorgeht. Die Verfassung regle diese Punkte klar, sagt Ratsschreiber Markus Dörig. «Die Standeskommission kann sich nicht darüber hinweg setzen.»
Klage oder Abwarten
Kirchenratspräsident Kurt Kägi hat darauf gehofft, dass es eine andere Lösung gibt. Eine Möglichkeit sei, gegen den Kanton zu klagen. Das hätte gemäss einem Rechtsexperten auch Chancen, sagt Kägi. Allerdings wolle man sich nicht mit der Standeskommission anlegen.
Deshalb schlägt der Kirchenrat vor, die ungeregelte Situation vorerst bestehen zu lassen. Wenn die Kirchenverfassung später sowieso überarbeitet werde, dann könne man auch Ausnahmen für Appenzell Innerrhoden aufnehmen. Das evangelische Kirchenparlament von Appenzell Inner- und Ausserrhoden entscheidet am 23. Juni 2014.