«Baulücken im Stadtzentrum kann man heute kaum mehr füllen», sagt Marco Sacchetti vom Thurgauer Baudepartement. Deshalb habe sich die Regierung entschieden, die Regeln zu lockern. Die Gestaltungsplanpflicht soll in bestimmten Fällen abgeschafft werden.
Verzichten will die Regierung zudem auf die Berechnung von Schattenwürfen bei 17 bis 25 Meter hohen Häusern. Bislang dürfen Nachbarhäuser im Winter maximal zwei Stunden pro Tag und im Sommer maximal drei Stunden im Schatten eines solchen Gebäudes stehen. Das soll nur noch für Hochhäuser ab 25 Metern gelten.
Die Thurgauer Regierung hat die neuen Regeln in die Vernehmlassung geschickt. Gemeinden und Planungsbüros können bis Ende September Stellung dazu nehmen.