Der Kanton St. Gallen ist in fünf Waldregionen eingeteilt. Jeder dieser Regionen muss einen Waldentwicklungsplan vorlegen. Dies schreibt das revidierte Eidgenössische Waldgesetz vor.
Die meisten Regionen im Kanton St. Gallen haben bereits einen Plan erarbeitet. Nun liegt der Entwurf des Waldentwicklungsplanes «Gallus» öffentlich auf. Er beschreibt das Gebiet der Gemeinden Gossau, St. Gallen, Wittenbach, Andwil, Gaiserwald, Häggenschwil und Muolen.
Funktionen des Waldes werden definiert
«Der Waldentwicklungsplan ist ein Richtplan für den Wald», erklärt Raphael Lüchinger, Regionalförster der Waldregion 1. Im Plan beschrieben sind die Schutzfunktionen, die ein Wald übernimmt, seine Funktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und das Waldgebiet als Erholungsraum.
Der Plan «Gallus» liegt bis Ende Oktober im St. Galler Amtshaus öffentlich auf. Der Plan für das Toggenburg wird 2014 erarbeitet.