Die 49-jährige Frau aus dem deutschen Bielefeld hatte der Schweizer Partneragentur für einen sechs Monate dauernden Vermittlungsauftrag 3300 Euro bezahlt. Das Institut verspreche seinen Kundinnen und Kunden, den Traumpartner zu finden. Die Agentur nenne sich «Partnervermittlung für Anspruchsvolle» und habe laut ihrer Website Unternehmer, Ärzte, Akademiker und Künstler in ihrer Kartei. Tatsächlich gebe es in der Kartei der Beklagten nur eine bescheidene Auswahl von Kandidaten, sagte der Anwalt der Klägerin.
«Schwierige Kundin»
Die Kundin sei schwierig und habe nicht mit ihrer Agentur kooperiert, sagte die Inhaberin des Partnervermittlungsinstituts, die gemäss eigenen Angaben seit 32 Jahren im Geschäft ist und ohne Anwalt vor Gericht erschien. Sie habe alles unternommen, um die Singlefrau zu vermitteln und stundenlang mit ihr telefoniert. «Ich wollte die Dame überzeugen, dass sie sich mit einigen Herren treffen soll. Doch das wollte sie nicht», sagte die Partnervermittlerin.
Die 49-Jährige habe noch nie längere Zeit einen Partner gehabt. Sie habe keine Ahnung davon, was Männern gefalle. Nur mit Mühe habe die Single-Frau eingewilligt, ihre Passion für brutale Computer-Spiele nicht im Profil zu erwähnen, sagte die Beklagte. Auch sämtliche Versuche, die Frau in eine Stilberatung zu schicken, habe diese abgelehnt.
Stillschweigen über Einigung
Nach der rund einstündigen Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen akzeptierten die Klägerin und die Beklagte den Vermittlungsvorschlag des Gerichts. Über dessen Inhalt vereinbarten sie Stillschweigen.