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Plättlileger
Legende: Durch die Ausnützungsziffer dürfen Estrich und Keller nicht für andere Zwecke ausgebaut werden. Keystone

Ostschweiz Die Ausnützungsziffer im Kanton Glarus bleibt

Einige Voten und ein letztlich klares Verdikt: Die Glarner Landsgemeinde hat sich deutlich dafür entschieden, an der Ausnützungsziffer festzuhalten.

Die Ausnützungsziffer bei Bauten wird im Kanton Glarus nicht abgeschafft. Die Stimmberechtigten an der Glarner Landsgemeinde lehnten einen Memorialsantrag der SVP und der GLP ab, der das verlangte.

Die Ausnützungsziffer legt die maximal zulässige Überbauung eines Grundstückes fest, indem sie das maximale Verhältnis zwischen der Fläche des Geschosses und der Fläche des Grundstücks vorgibt. SVP und GLP monierten, dass die Ziffer das Bauen unnötig einschränke und insbesondere den Ausbau von Kellern und Estrichen verhindere. Die Ziffer stehe verdichtetem Bauen oft im Weg.

«Ausnützungsziffer hat sich bewährt»

Die Ausnützungsziffer habe sich als Grundlage für das Ausmass einer Grundstückserschliessung bewährt und sei ein wichtiges Werkzeug der Raumplanung, argumentierte die Regierung. Ihre Abschaffung würde meistens nur einen Ausbau von Estrich- oder Kellerräumen zu Wohnzwecken erlauben. Damit fände lediglich ein Anstieg der individuellen Wohnfläche statt.

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