Bis ein rechtskräftiges Urteil gegen Stadtammann Josef Mattle vorliege, gelte die Unschuldsvermutung. Dies schreibt die CVP Bischofszell in einer Mitteilung. Forderungen nach einem Rücktritt Mattles hält die CVP «zum jetzigen Zeitpunkt für nicht zweckdienlich». Sie weist weiter darauf hin, dass Mattle 2011 wiedergewählt worden war.
Sinnvoll scheint der CVP Bischofszell jedoch, Mattle für die Dauer des Verfahrens von der Leitung des Finanz-Ressorts zu suspendieren.
Der Bischofszeller Stadtammann Josef Mattle muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, rund um die Finanzierung von Bischofszell als Etappenort der Tour de Suisse im Jahr 2012 nicht sauber gearbeitet zu haben. Die Anklagepunkte lauten auf ungetreue Amtsführung und ungetreue Geschäftsbesorgung.