Ostschweiz - Die Entscheide der Glarner Landsgemeinde im Überblick
Mehr Dividende für die Aktionäre der Kantonalbank und ein weiterer Schritt zur Entpolitisierung der Bank: Die Glarner Landsgemeinde stimmt der Änderung des KB-Gesetzes zu. Die Glarnerinnen und Glarner halten ausserdem an der Ausnützungsziffer fest.
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2016: Dieser soll unverändert auf 53 Prozent der einfachen Staatssteuer bleiben. ANGENOMMEN
Memorialsantrag «zur Abschaffung der Ausnützungsziffer». DIE AUSNÜTZUNGSZIFFER BLEIBT
Änderung des Steuergesetzes: Es werden Vorgaben des Bundes umgesetzt. Die Änderungen betreffen unter anderem den Abzug von Ausbildungskosten und die Pauschalbesteuerung. ANGENOMMEN
Änderung des Hooligankonkordats: Es soll eine generelle Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele eingeführt werden. ANGENOMMEN
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung: Die wichtigsten Änderungen betreffen die Prämienverbilligung und den Datenschutz. Die Schlechterstellung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren wird beseitigt. Säumige Prämienzahler sollen auf eine schwarze Liste kommen können. ANGENOMMEN
Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe: Die Vorlage regelt, wie die Heimkosten von Alters- und Pflegebewohnern zwischen diesen, dem Kanton und der Gemeinde aufgeteilt werden. ANGENOMMEN
Änderung des Gesetzes über die Glarner Kantonalbank NACH DISKUSSION UNVERÄNDERT ANGENOMMEN
Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung: Der Kanton soll künftig Kinderkrippen und Kinderhorte nach einem einheitlichen System fördern und kontrollieren. ANGENOMMEN
Effizienzanalyse «light»: Umsetzung der Massnahmen in der Kompetenz der Landsgemeinde. Vier beschlossene Massnahmen erfordern eine Gesetzesanpassung. ANGENOMMEN
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald: DIE LANDSGEMEINDE GESTEHT DEN GEMEINDEN MEHR AUSNAHMEREGELUNGEN ZU, WENN ES DARUM GEHT, FAHRTEN AUF WALDSTRASSEN ZU GENEHMIGEN.
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