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Landsgemeinde GL
Legende: Beim Gesetz über Personalwesen musste mehrmals ausgemehrt werden. SRF

Ostschweiz Die Entscheide der Glarner Landsgemeinde im Überblick

Der Glarner Finanzdirektor und Landesstatthalter Rolf Widmer übernimmt zum ersten Mal das Amt des Landammanns. Er übernimmt von Baudirektor Robert Marti, der dieses Amt bereits zum dritten Mal innehatte. Im Übrigen bestimmt die Landsgmeinde über acht Sachgeschäfte.

Die Vorlagen der Landsgemeinde 2016

  • Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2017: Dieser soll auf 53 Prozent der einfachen Staatssteuer bleiben. - ANGENOMMEN.
  • Interkantonale Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung: Es handelt sich um eine gesamtschweizerische Lösung bei der die Kantone die Spitäler bei der Weiterbildung der Ärzte finanziell unterstützen. - ANGENOMMEN.
  • Änderung des Energiegesetzes: Für neu installierte Anlagen, die Grund-, Oberflächenwasser oder Umgebungswärme für Kühl- oder Wärmezwecke nutzen, soll eine jährliche Abgabe erhoben werden, sofern diese eine thermische Leistung von mehr als einem Megawatt aufweisen. - ANGENOMMEN
  • Änderung des Personalgesetzes: Unter anderem wird der Vaterschaftsurlaub gesetzlich verankert. Bei Geburt eigener Kinder hat der Angestellte Anspruch auf zwei Tage bezahlten Urlaub. - Nach engagierter Diskussion MIT EINER ÄNDERUNG ANGENOMMEN: Die Landsgemeinde beschliesst fünf Tage Vaterschaftsurlaub.
  • Änderung des Polizeigesetzes: Eine neue Fachstelle, angesiedelt bei der Kantonspolizei, soll Gewalttaten frühzeitig erkennen und verhindern. - ANGENOMMEN.
  • Memorialsantrag Glarner Kunstverein: Der Kanton soll maximal 1,92 Millionen Franken an die Sanierung des Kunsthauses Glarus bezahlen. - ANGENOMMEN.
  • Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht: Es werden Vorgaben des Bundes umgesetzt. - ANGENOMMEN.
  • Neues Informatikgesetz : Der Kanton und die drei Gemeinden wollen die Informatik unter ein Dach bringen. Dafür ist eine neue öffentlich-rechtliche Anstalt geplant. - Nach engagierter Diskussion - GESCHÄFT AN DEN LANDRAT ZURÜCKGEWIESEN.

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