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Fischerboot
Legende: Schweizer Fischer dürfen Fischabfälle im Bodensee entsorgen. In Deutschland und Österreich ist das nicht erlaubt. SRF

Ostschweiz Die Entsorgung von Fischabfällen im Bodensee soll verboten werden

Fischabfälle dürfen grundsätzlich in Schweizer Gewässern entsorgt werden. Diese Bestimmung soll nun wieder eingeschränkt werden. Eine entsprechende Verordnungsänderungen ist derzeit in einer Anhörung.

Die am 25. Mai 2011 in Kraft getretene Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten sieht vor, dass Nebenprodukte von Wassertieren, die im Rahmen der einheimischen Fischerei auf dem Fangboot ausgeweidet werden, im Herkunftsgewässer entsorgt werden dürfen. Die Kantonstierärzte können diese Regelung nach Absprache mit der zuständigen Fischereiaufsicht auf den Ort der ersten Verarbeitung nach dem Anlanden ausweiten. Von dieser Möglichkeit haben die Westschweizer Kantone Gebrauch gemacht.

Mit der nun vorgeschlagenen Änderung soll künftig die Entsorgung von Fischabfällen im Herkunftsgewässer nicht mehr grundsätzlich erlaubt sein. Roman Kistler, Leiter der Thurgauer Jagd- und Fischereiverwaltung, begrüsst diese Änderung.

Die Verordnungsänderungen befinden sich bis am 17. April in einer Anhörung.

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