Die am 25. Mai 2011 in Kraft getretene Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten sieht vor, dass Nebenprodukte von Wassertieren, die im Rahmen der einheimischen Fischerei auf dem Fangboot ausgeweidet werden, im Herkunftsgewässer entsorgt werden dürfen. Die Kantonstierärzte können diese Regelung nach Absprache mit der zuständigen Fischereiaufsicht auf den Ort der ersten Verarbeitung nach dem Anlanden ausweiten. Von dieser Möglichkeit haben die Westschweizer Kantone Gebrauch gemacht.
Mit der nun vorgeschlagenen Änderung soll künftig die Entsorgung von Fischabfällen im Herkunftsgewässer nicht mehr grundsätzlich erlaubt sein. Roman Kistler, Leiter der Thurgauer Jagd- und Fischereiverwaltung, begrüsst diese Änderung.
Die Verordnungsänderungen befinden sich bis am 17. April in einer Anhörung.