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Legende: Kaderbeamte im Kanton St. Gallen müssen ihre Stunden und Ferienguthaben selbst im Griff haben. Keystone (Symbolbild)

Ostschweiz Die Konsequenz aus dem «Fall Wüst»

Höhere Kader der St. Galler Kantonsverwaltung dürfen in Zukunft nicht mehr unbeschränkt Überzeit und Ferienguthaben anhäufen. Der Kantonsrat hiess dazu am Dienstag eine Motion einstimmig gut. Den Ball ins Rollen gebracht hatte der «Fall Wüst».

Der Rat hiess die Motion von SVP, CVP-EVP und FDP in einer geänderten Version gut, wie sie die Regierung vorgeschlagen hatte. Für das höhere Kader wird die Vertrauensarbeitszeit «unter sinngemässer Berücksichtigung des Bandbreitenmodells» eingeführt.

Die Regierung muss eine Anpassung der Personalgesetzgebung ausarbeiten. Die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber solle darunter aber nicht leiden, heisst es im Motionstext.

Anlass zur Motion gab der «Fall Wüst»

Der ehemalige Generalsekretär des Gesundheitsdepartements, Roman Wüst, hatte nach seiner Pensionierung im vergangenen Jahr eine Abgeltung in der Höhe eines Jahresgehalts von 238'000 Franken für Überzeit und Ferien erhalten, die er in seiner 33-jährigen Tätigkeit angehäuft hatte. Als dies Anfang 2016 öffentlich bekannt wurde, kam es zu einem Sturm der Entrüstung und zu empörten Leserbriefen. Wüst zahlte darauf die Abgeltung dem Kanton zurück.

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