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Merkblatt des Kantons Thurgau
Legende: Der Kanton gibt die Regeln vor: Ausserorts oder an Brückengeländern dürfen keine Wahlplakate angebracht werden. Merkblatt Kanton Thurgau

Ostschweiz Die Sache mit den Wahl-Plakaten

Eigentlich gibt es im Thurgau kantonale Richtlinien für die Anbringung von Wahlplakaten. Diese werden aber oft nicht eingehalten. Einige Gemeinden machen es sich deshalb einfach und verbieten beispielsweise das plakatieren an Strassenlaternen. Das führt aber auch wieder zu Misstönen.

Kantonsingenieur Andy Heller nervt sich, wenn er durch die Thurgauer Gemeinden fährt. An vielen Orten sind Wahlplakate angebracht, wo sie laut den Richtlinien des Kantons eigentlich nicht stehen dürften. Im Dezember hatte Heller deshalb allen Gemeinden und allen Parteien einen Brief geschickt mit der Bitte, sich im Wahljahr an die Vorgaben beim Plakatieren zu halten.

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Die Begründung für die Regeln liegt in der Verkehrssicherheit und darin, dass die Autofahrer abgelenkt werden könnten. Dem Kanton sind aber die Hände gebunden. Die Gemeinden sind dafür verantwortlich, was auf ihrem Gebiet geschieht.

Einige Gemeinden haben kurzen Prozess gemacht und das Aufhängen von Plakaten an Strassenlaternen verboten. Auf Privatgrundstücken ist das Aufstellen von Wahlplakaten weiterhin möglich. Aber auch dieses Verbot stört einige Politiker. So nervte sich kürzlich GLP-Kandidat Ueli Fisch darüber, dass in Märstetten keine Plakate an Kandelabern aufgehängt werden dürfen. Seiner Meinung nach würden so kleinere Parteien benachteiligt, die nicht die finanziellen Mittel haben, um Plakatwände zu kaufen.

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