Die Diskussion um die Gebühren für die Kehrichtentsorgung starten in der Stadt St. Gallen bereits im Jahr 1972. Der Stadtrat schlägt dem Parlament vor, die Abgabe auf der Basis der Wohnungsgrösse zu berechnen. Doch das stösst auf Widerstand. Im Alleingang ergreift die St. Galler Bürgerin Frieda Meile das Referendum; die Stimmbürger lehnen daraufhin die Berechnungsgrundlage mit deutlichem Mehr ab.
Darauf kommt der Minderheitenantrag aus dem Parlament in die Kränze: St. Gallen führt eine Kehrrichtgebühr auf der Basis des Verursacherprinzips ein. Ein 35-Liter-Sack kostet damals 35 Rappen (heute: 2 Franken). Mit der Einführung der Sackgebühr sinkt die Abfallmenge – gleichzeitig steigt der Anteil von recycliertem Glas, Papier und Metall.
Heute verursacht jeder St. Galler rund 214 Kilogramm Abfall, etwa gleich viel wie vor 40 Jahren.