Viele Spitäler wollen auf die Spitalliste der Kantone. Denn: aufgeführte Kliniken sind im Wettbewerbsvorteil. Aber was steht hinter dieser Liste? Antworten dazu.
Die Kantone sind verpflichtet, eine Spitalliste zu führen. Diese ist nötig, weil das Gesetz freie Spitalwahl vorschreibt. Um die Auswahl an Spitälern zu koordinieren ist diese Liste nötig.
Was bedeutet «Spitaliste»
Warum braucht es eine Spitalliste?
National- und Ständerat haben 2007 die freie Spitalwahl beschlossen. Zudem müssen die Kantone die Grundversorgung ihrer Bürger in den Spitälern mitfinanzieren. Damit diese Koordination möglich ist, braucht es die Spitalliste.
Wer bestimmt, welche Klinik auf der Liste steht?
Entscheiden, wer auf der jeweiligen Spitalliste steht, tun die Kantonsregierungen. Wenn die Spitallisten überarbeitet werden, müssen die Listenplätze ausgeschrieben werden. Die Spitäler und Kliniken können sich bewerben.
Welche Kliniken schaffen es auf die Liste?
Es gilt: «Angebot und Nachfrage». Die Regierungen bestimmen, welches Bedürfnis im eigenen Kanton abgedeckt werden muss. Entsprechend diesem, werden Angebote von Kliniken berücksichtigt.
Welchen Nutzen hat die Klinik von einem Listenplatz?
Wenn eine Klinik auf einer Liste steht, dann werden die Behandlungskosten durch den Kanton und die Krankenkasse getragen. Wenn eine Klinik nicht auf der Liste steht, muss der Patient die Kosten selber tragen.
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