Vor zwei Wochen verschickte der Kanton St. Gallen die Steuerrechnung für das laufende Jahr. Wer diese Rechnung rasch begleicht, bekommt dafür einen guten Zins: 1 Prozent ist der sogenannte Ausgleichszins im ganzen Kanton. Festgelegt wurde er vom Regierungsrat bereits vor sechs Jahren.
Doch zu viel Geld zu überweisen - um es dann später mit dem guten Zins zurückzuerhalten -, lohnt sich nicht, wie Felix Sager sagt, der Leiter der kantonalen Steuerverwaltung. Die Steuerämter seien keine Bank. Zu hohe Beträge würden zurückbezahlt.
Ziel ist pünktliches Bezahlen
Auch wenn der Gewinn nicht allzu gross ist, beachten die Steuerzahler offenbar den hohen Zins - gerade bei den derzeit tiefen Zinsen bei den Banken. In Rapperswil-Jona hat die Steuerverwaltung letzte Woche bereits vermehrt Anfragen erhalten, wie das frühe Bezahlen genau funktioniere. Das dürfte auch Felix Sager von der Steuerverwaltung freuen. Denn das Ziel des hohen Zinses sei, dass die Steuerpflichtigen pünktlich bezahlen.
Der Kanton Thurgau kennt das System des Ausgleichszinses ebenfalls. Dort beträgt er nur 0,5 Prozent, was immer noch mehr ist als bei einer Bank. Trotzdem entstehen dem Steueramt aber keine Kosten. Denn der hohe Zins bezahlen jene Steuerpflichtigen, welche ihre Steuern zu spät überweisen. Sie müssen Strafzinsen bezahlen. So hat der Thurgau bei den Gemeinde- und Kantonssteuern 2013 rund 300'000 Franken Gewinn gemacht aus den Zinsen. St. Gallen hatte ebenfalls einen kleinen Überschuss.