Immer dann, wenn öffentliche Anstalten ins Rampenlicht geraten, wird auch die Aufsichtspflicht der Regierung in diesen Gremien diskutiert. Doppelmandate von Regierungsvertretern sind aber nicht unumstritten, weil sie oft zu Interessenskonflikten führen. Die bürgerliche Mehrheit des St. Galler Kantonsrates hat sich deshalb gegen das Doppelmandat von Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann ausgesprochen. Die Regierung muss nun das Gesetz entsprechend ändern.
Unterschiedliche Lösungen
Im Kanton Thurgau sitzt der Gesundheits-direktor schon seit über 10 Jahren nicht mehr im Verwaltungsrat der Spital AG. Hier stellt eine sogenannte Eigentümerstrategie die Kontrolle über den Staatsbetrieb sicher.
Im Kanton Glarus hingegen wurden die Vertretungen der Regierung in den öffentlichen Betrieben nach dem Kantonalbankdebakel von 2008 verstärkt. Zuvor war die Regierung nicht im KB-Verwaltungsrat vertreten. «Unsere Regierungsvertreter sind gewissermassen unsere Polizisten in den Verwaltungsräten», begründet Gesundheitsdirektor Rolf Widmer die Strategie der Kantonsregierung.
Mittelweg in Appenzell-Ausserrhoden
Auch die Ausserrhoder Regierung ist mit einem Vertreter im Verwaltungsrat des Spitalverbunds präsent. Anders als in den Kantonen Glarus oder St. Gallen ist dies aber nicht der Gesundheitsdirektor, sondern der Finanzdirektor. Damit würde man Interessenskonflikte vermeiden, erklärt der Ausserrhoder Finanzdirektor Köbi Frei auf Anfrage der Sendung «Regionaljournals Ostschweiz».