Für die Stadtpolizei ist die Anzeige ein klarer Fall: Wer die Polizei beschimpft, werde konsequent angezeigt. Allein gegen Mitglieder der Facebookseite «Rennleitung» hat die Stadtpolizei St.Gallen schon fünf Anzeigen eingereicht. Ob die Beleidigungen strafbar seien, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden.
Auch Warnen vor Radarkästen ist verboten
Was für Beschimpfungen gilt, gilt auch für einen weiteren Straftatbestand auf der Facebookseite «Rennleitung». Die Existenz der Seite - und auch ihr Erfolg - verdankt sie dem Warnen vor Radarkästen. Höre man davon, bringe man das auch zur Anzeige, sagt der Sprecher der Stadtpolizei. Erste Strafbefehle sind im Kanton Thurgau schon draussen: Wer dort öffentlich vor Radarkästen warnt, wird mit 500 Franken Busse bestraft.