Die von der St. Galler Regierung veranlasste juristische Überprüfung der Abgeltung für Roman Wüst sei zum Schluss gekommen, «dass sie rechtmässig war», teilte die St. Galler Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Keine Gegenleistung des Kantons
Angesichts des breiten Unverständnisses in der Bevölkerung habe sich nun der ehemalige Generalsekretär des Gesundheits-departements dazu entschlossen, den gesamten Betrag von 220'000 Franken der Staatskasse zurückzuzahlen. Das Geld sei bereits überwiesen worden.
Eine Gegenleistung habe er dafür vom Kanton nicht erhalten, betont der St. Galler Regierungspräsident Beni Würth auf Anfrage. Das Geld werde nicht für eine spezielle Finanzierung verwendet und in die allgemeine Kasse fliessen. Mit der Einführung eines neuen Personalcontrolings und eines Rechnungslegungsmodells solle zudem vermieden werden, dass Mitarbeiter in Zukunft Ferien in ähnlicher Weise anhäufen können, so Würth.
Roman Wüst war 2015 nach einer 33-jährigen Tätigkeit in der Staatsverwaltung pensioniert worden. Weil er über Jahre keine Ferien bezogen haben soll, erhielt er als Ausgleich die umstrittene Zahlung.
* Symbolbild SRF: Wir haben die Überweisung nachgestellt.