Bei Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen tauchen oft viele Fragen auf. Wieso merkt jahrelang niemand etwas, kann man solchen Kindern helfen und können Traumatisierte je wieder eine Beziehung zu jemandem aufbauen?
Hier hilft das Kinderschutzzentrum St. Gallen. Der Leiter der Beratungsstelle André Baeriswyl-Gruber betont, etwas vom Wichtigsten sei eine Person, der das Kind wirklich vertrauen kann und von dem es ernst genommen wird.
Der aktuelle Fall
Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten beantragt. Mit seinem Urteil ging das Gericht weit über diesen Strafantrag hinaus. Es sprach den Mann wegen Vergewaltigung, sexuellen Handlungen mit einem Kind, sexueller Nötigung, Pornografie und weiteren Tatbeständen schuldig.
Der Angeklagte selbst stritt alles ab. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Angeklagte in den Jahren 2008 bis 2013 seine Stieftochter zu Hause immer wieder schwer sexuell missbrauchte. Er soll das Mädchen, das damals zwischen zehn und 16 Jahre alt war, auch geschlagen und getreten haben. Auch drohte er, ihrem Bruder etwas anzutun.
Bei einer Hausdurchsuchung am Wohnort des Angeklagten wurden auf seinem Computer kinder- und tierpornografische Bilder sichergestellt. Weiter wurde ihm vorgeworfen, alkoholisiert mit 1,6 Promille einen Lieferwagen gelenkt zu haben.
Bei einzelnen Vorwürfen, die länger zurückliegen, stellte das Gericht das Verfahren wegen Verjährung ein. Dem Opfer sprach es eine Genugtuung von 30 000 Franken zu.