Die St.Galler Regierung hat in einer Verordnung festgelegt, dass es keine qualitativen Unterschiede mehr geben darf zwischen öffentlichen und privaten Pflegheimen. Der Qualitätsstandard soll einheitlich werden. Im Zentrum stehen dabei das Betriebskonzept, das Personal und die Infrastruktur.
Mit der Verordnung lege die Regierung qualitative Mindestanforderungen fest. Die sollen den Schutz und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Betagten- und Pflegeheimen sichern, schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung.
Start im neuen Jahr
Die neuen Vorgaben treten per 1. Januar 2016 in Kraft. Sie wurden unter Einbezug der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und des Heimverbands Curaviva St. Gallen erarbeitet. In der Vernehmlassung sei die neue Verordnung auf breite Zustimmung gestossen. Verschiedene bisher geltende Richtlinien werden abgelöst.
Vielfalt bleibt erhalten
Die Heime verfügten weiterhin über einen grossen Handlungsspielraum und könnten selber entscheiden, welches Betreuungs- und Pflegekonzept sie wie umsetzen wollen, heisst es in der Mitteilung weiter. Dadurch bleibe die Vielfalt der Angebote in der St. Galler Heimlandschaft bestehen.